Forderungsmanagement

Mit der Anwaltskanzlei Simon steht Ihnen ein leistungsstarker Partner zur Seite, um für Sie ein erfolgreiches und effizientes Forderungsmanagement betreiben zu können. Die Abwicklung des Forderungsmanagements aus einer Hand erspart Ihnen Zeit und Ärger und vor allem Kosten. 

Außergerichtliches Mahnwesen / Telefoninkasso

Wir nehmen auf Ihren Wunsch zunächst telefonischen Kontakt mit Ihrem Schuldner auf. Dieser wird auf die Konsequenzen hingewiesen, welche ihm bei Nichtzahlung der Forderung widerfahren können. 

Erfolgt keine Zahlung, stimmen wir mit Ihnen auf Wunsch dann die weitere Vorgehensweise ab.

Sollten Sie keine vorherige telefonische Kontaktaufnahme (Telefoninkasso) wünschen, fordern wir den Schuldner sofort schriftlich unter Fristsetzung von 10 Tagen zur Zahlung auf (außergerichtliches Mahnverfahren). Sollte der Schuldner die gesetzte Frist nicht einhalten, so wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben.

Gerichtliches Mahnverfahren

Für den Fall, dass der Schuldner außergerichtlich zu erkennen gegeben hat, dass er keinerlei Einwendungen gegen die geltend gemachte Forderung erheben wird, leiten wir für Sie das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Nach Ablauf von 14 Tagen nach Zustellung des Mahnbescheids beantragen wir den sog. Vollstreckungsbescheid, soweit der Schuldner gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt hat. Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheides leiten wir unverzüglich die geeigneten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein.

Vollstreckung

Auch im Bereich der Vollstreckung stehen wir für eine schnelle und kosteneffiziente Arbeitsweise. Wir nutzen hierbei die im Rahmen gegebenenfalls erfolgten Bonitätsprüfung erlangten Informationen. Soweit pfändbare Ansprüche aus Konten, Arbeitsverhältnissen, Lebens- oder Rentenversicherungen oder aus sonstigen Schuldneransprüchen gegenüber Dritten bekannt sind, lassen wir diese Forderungen umgehend pfänden. Darüber hinaus ermitteln wir gezielt die geeigneten Vollstreckungsmaßnahmen im Einzelfall. Beispielhaft sei hier nur die Pfändung von Stammeinlagen einer GmbH genannt. Wenn Sie hierzu Fragen haben und Auskünfte über geeignete Vollstreckungsmaßnahmen wünschen, besprechen wir mit Ihnen jederzeit die Vorgehensweise sowie die Erfolgsaussichten. 

Überwachung von Forderungen

Wir bieten Ihnen weiter die Möglichkeit, titulierte Forderungen, d.h. in den Fällen, in denen die Vollstreckung zwar möglich aber gegenwärtig mangels Schuldnervermögens nicht erfolgreich ist, in die sogenannte„Überwachung“ zu nehmen.

Selbstverständlich werden die schuldnerbezogenen Daten von uns auch im Rahmen der Überwachungsaufträge in unserer EDV erfasst und überwacht. In der Regel unterziehen wir jeden Schuldner spätestens alle drei Jahre einer Überprüfung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse. 


Sollten sich zu diesem Zeitpunkt Änderungen hinsichtlich etwaiger Vermögenswerte ergeben, so werden unverzüglich erneute Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. 

Ratenzahlungsvereinbarungen

Nach unseren Erfahrungen ist die Durchsetzung und Realisierung von Forderungen oftmals nur im Wege von Ratenzahlungsvereinbarungen möglich. Deshalb bieten wir Ihnen als weitere Dienstleistungen auch den Abschluss und die Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen an.

Bedingungen Inkasso / Kosten

Die Kosten der Anwaltskanzlei Simon berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und sind aufwandsabhängig.

 

Im Erfolgsfall entstehen für Sie keine Kosten!


Im Erfolgsfall gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Schuldners. Eingehende Teilzahlungen werden dabei zunächst auf entstandene Kosten verbucht.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Forderung außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht worden ist. Kosten entstehen für Sie daher nur im Falle der Vermögenslosigkeit oder Insolvenz des Schuldners.

 

Pauschalabrechnung im Nichterfolgsfall


Soweit eine Forderung einmal nicht realisierbar ist, erheben wir für das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren lediglich eine Bearbeitungspauschale zuzüglich der von uns verauslagten Kosten. Die entstandenen und nicht zum Ausgleich gebrachten Gebührenansprüche gegen den Schuldner treten Sie an die Anwaltskanzlei Simon ab. Anschließend wird die Forderung von uns überwacht und die Vermögensverhältnisse des Schuldners regelmäßig überprüft. Im Falle einer späteren Realisierung erhalten Sie dann von uns die Hauptforderung nebst Zinsen.

Durch die Vereinbarung einer Pauschalgebühr bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Kostenrisiko weitestgehend zu minimieren.

 
Die Pauschalgebühr für den Fall der Erfolglosigkeit wird individuell mit der Anwaltskanzlei Simon im Einzelfall vereinbart. Hierbei hat sich in der Praxis eine von der Forderungshöhe und dem Arbeitsaufwand abhängige Pauschalisierung der Gebühren bewährt, die Sie der folgenden tabellarischen Übersicht über die gesamten Kosten bei Erfolglosigkeit entnehmen können.

 

Forderungshöhe

Pauschalgebühr im Nichterfolgsfall

bis 1.000,00 €

bis 5.000,00 €

bis 20.000,00 €

bis 50.000,00 €

über 50.000,00 €

40,00 € bis 60,00 €

80,00 € bis 120,00 €

200,00 € bis 250,00 €

500,00 € bis 600,00 €

individuelle Vereinbarung

Auslagen (Adressermittlung,

Bonitätsprüfungskosten,

Gerichtskosten,

Gerichtsvollzieherkosten, etc.)

Belastung in Höhe der Auslagen

 

 

 

 

Bei Klagverfahren erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

 

Sämtliche Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

 

Für Großmandanten mit einem erheblichen Volumen an Forderungseinzügen vereinbaren wir gerne gesonderte Konditionen.