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Anwaltskanzlei für Mietrecht in Kiel – Partner für Mieter und Vermieter

Mietrecht – Ihre Anwaltskanzlei klärt Sie auf!

Nicht bezahlte Mieten durch den Mieter, unbeseitigte Mängel durch den Vermieter, Unkenntnis der Rechtslage seitens einer Vertragspartei in einem Mietverhältnis gibt es zahlreiche Gefahren, die zur Eskalation führen können.

Eine Beratung rund um die vertraglich festgelegten Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern hilft Ihnen dabei, Ihre Position im Falle eines Konflikts zu vertreten und durchzusetzen.

Wenden Sie sich hierfür an unsere Anwaltskanzlei für Mietrecht in Kiel!

Nebenkostenabrechnungen

Nebenkostenabrechnungen müssen nach gültigem Mietrecht binnen zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes erstellt und dem Mieter übermittelt werden. Anderenfalls sind weitere Nachforderungen durch den Vermieter ausgeschlossen.

Die Abrechnung von Heizkosten und Nebenkosten weist häufig Tücken auf, da die Rechtsprechung zahlreiche Möglichkeiten zur intransparenten und falschen Abrechnung bietet. Die vorgelegten Abrechnungen können in den seltensten Fällen ohne Bedenken übernommen werden.

Ganz gleich, ob Sie als Mieter Zweifel ausräumen oder als Vermieter korrekt abrechnen wollen: Es lohnt sich immer, einen Mietrecht-Experten zu konsultieren.

Mieterhöhung

Im Wohnraum-Mietrecht zulässig ist die einseitige Erhöhung der im Vertrag festgelegten Miete zur Anpassung an geänderte wirtschaftliche Bedingungen.

Kostenintensive Modernisierungsmaßnahmen berechtigen den Vermieter ebenfalls, die Miete entsprechend der getätigten Investition anzupassen.

Schönheitsreparaturen

Laufende Schönheitsreparaturen werden üblicherweise dem Mieter auferlegt. Die meisten Altmietverträge enthalten aufgrund der mieterfreundlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich unwirksame Klauseln.

Faustregel: Es ist unwirksam, starre Fristen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen oder ihre Abgeltung bei Beendigung des Mietverhältnisses in vorformulierten Mietverträgen festzuhalten. Ist eine Fristenregelung unwirksam, sind die Folgen für den Vermieter hart, denn hier entfällt die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen vollständig.

Kündigung

Zahlt der Mieter zwei Monatsmieten nicht, kann ihm nach Mietrecht in der Regel außerordentlich fristlos gekündigt werden. Das Kündigungsrecht wird aber auch durch andere Pflichtverletzungen begründet.

Und nicht zuletzt kann der Vermieter Eigengebrauch anmelden. Als Streitwert im Räumungsrechtsstreit wird eine ganze Jahresmiete zugrunde gelegt. Die Berechtigung einer Kündigung vorab durch eine Anwaltskanzlei überprüfen zu lassen, lohnt sich also.

Kündigung

Zahlt der Mieter zwei Monatsmieten nicht, kann ihm nach Mietrecht in der Regel außerordentlich fristlos gekündigt werden. Das Kündigungsrecht wird aber auch durch andere Pflichtverletzungen begründet.

Und nicht zuletzt kann der Vermieter Eigengebrauch anmelden. Als Streitwert im Räumungsrechtsstreit wird eine ganze Jahresmiete zugrunde gelegt. Die Berechtigung einer Kündigung vorab durch eine Anwaltskanzlei überprüfen zu lassen, lohnt sich also.

Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei in Kiel

Sie möchten sich in puncto Mietrecht beraten lassen? Wenden Sie sich an die Anwaltskanzlei Ronny Simon in Kiel!

Bei Fragen oder Terminwünschen sind wir online oder telefonisch erreichbar.

+49 (0) 431-8888-526
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